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| Landwirtschaft Setzen Sie sich hier mit der Thematik der Agrarwissenschaft auseinander |
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Rote Liste Arten auf intensiver Ackerfläche
Guten Tag, bei uns steht eine Fläche in der Diskussion für eine Bebauung.
Zur Zeit wird diese aktiv als Acker genutzt. Die Naturschutzbehörde sagt nach mehreren Begehungen - hier würden Lebensräume zerstört, die für die dort lebenden Tiere und Pflanzen streng geschützter Arten nicht ersetzbar sind. Dagegen wird argumentiert: auf einer solchen intensiv genutzten Ackerfläche können zum einen rechtlich und tatsächlich keine geschützten Arten leben. Also die Fläche, die zweimal im Jahr gepflügt wird, gedüngt wird und besät wird, da gibt es keine geschützten Arten, andersrum, wenn die da leben würde, dürfte nicht gepflügt, gedüngt und gesät werden. Was ist richtig??? Und wo kann man das nachlesen? Herzlcihen Dank für Eure Antworten Fanni |
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#2
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AW: Rote Liste Arten auf intensiver Ackerfläche
Hallo Fanni!
Wenn auf dieser Ackerfläche streng geschützte Arten vorkommen, so darf die Fläche, nicht ohne eine weitere Prüfung beplant werden. Wenn die Naturschutzbehörde festgestellt hat, das dort Lebensräume für geschützte Arten zerstört werden, so hat sie auch Artenlisten und somit Beweise für das Vorkommen dieser Arten. Also bestehen ja Argumente gegen diese Bebauung und die intensive Bewirtschaftung. Welche Arten gesetzlich geschützt sind, kannst du im BNatSchG in der BArtSchV bzw. der FFH-RL in den Anhängen nachlesen. Wäre interessant wenn du uns in dieser Sache auf dem laufenden hälst! Steffi |
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#3
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AW: Rote Liste Arten auf intensiver Ackerfläche
Hallo Fanny,
Intensive Ackerflächen sind üblicherweise natürlich keine Prioritätsflächen für den Naturschutz. Es kann aber trotzdem schon mal vorkommen, dass auch auf solchen Flächen gefährdete Arten vorkommen. Das Vorkommen gefährdeter oder geschützer Arten ist per se erstmal keine Begründung, warum die Nutzung eingestellt werden sollte. Es gibt ja genügend Arten, die auf menschliche Nutzung angewiesen sind (etwa Ackerunkräuter und die daran gebundenen Insekten). Wichtig ist es hierbei erstmal zu erfahren, um welche Arten es sich handelt, damit die Lage besser bewertet werden kann. viele Grüße, Axel |
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#4
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AW: Rote Liste Arten auf intensiver Ackerfläche
Ackerflächen können sehr wohl Lebensräume streng geschützter Arten sein, z.B. Rast- und Nahrungsflächen von Vogelarten nach Vogelschutz-Richtlinie (Paradebeispiel in unserer Gegend: Roter Milan) oder Lebensräume geschützter Laufkäferarten, oder Feldhamster. Äcker haben diese Funktion oft WEGEN der Ackernutzung (häufig mit einer bestimmten vorhandenen oder fehlenden Intensität). Wenn geschützte Arten eine Nutzung ausschließen würden, dürfte keine artenreiche Wiese mehr gemäht werden. Dann würden aber die Arten aussterben. Manche Arten sind also in Mitteleuropa nur durch Landnutzung zu erhalten.
Beklagenswert ist allerdings die Argumentation einiger Landschaftsplaner: weil da Acker ist, können keine geschützten Arten dort leben. Das ist Unfug und solche Kollegen gehören vom Markt abgestraft. |
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#5
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AW: Rote Liste Arten auf intensiver Ackerfläche
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___________________ Viele Grüße von Planie |
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#6
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AW: Rote Liste Arten auf intensiver Ackerfläche
[Beklagenswert ist allerdings die Argumentation einiger Landschaftsplaner: weil da Acker ist, können keine geschützten Arten dort leben. Das ist Unfug und solche Kollegen gehören vom Markt abgestraft.[/QUOTE]
Ich weiss ja nicht, wo du solche Argumentationen gelesen hast.. bestimmt nicht in den Unterlagen zur Genehmigung eines Vorhabens? Zur Zeit laufen recht intensive Prüfinstrumente speziell zum EU-Artenschutz (Artenschutzbeiträge) , indem alle prognostischen Eingriffe daraufhin untersucht werden. Da sind solche Pauschalaussagen rechtlich gar nicht zulässig.
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___________________ Viele Grüße von Planie |
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#7
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AW: Rote Liste Arten auf intensiver Ackerfläche
Zitat:
Ich weiss ja nicht, wo du solche Argumentationen gelesen hast.. bestimmt nicht in den Unterlagen zur Genehmigung eines Vorhabens? Zur Zeit laufen recht intensive Prüfinstrumente speziell zum EU-Artenschutz (Artenschutzbeiträge) , indem alle prognostischen Eingriffe daraufhin untersucht werden. Da sind solche Pauschalaussagen rechtlich gar nicht zulässig.[/QUOTE] Leider nicht ganz exakt: nach der Novelle des BNatSchG vom Dezember 2007 werden artenschutzrechtliche Gutachten nur noch für FFH-Arten und Vogelarten nach VSch-RL gemacht, nicht jedoch für Arten, die NUR nach deutschem Recht geschützt sind. Wenn also nicht gerade Carabus menetriesi oder variolosus auf dem Acker rumlaufen (was wohl so häufig nicht passieren dürfte), dann wars das. Dann helfen wirklich nur noch Feldhamster oder Vogelarten nach Vogelschutz-RL. Übrigens: ich arbeite seit 1992 in der Naturschutzplanung und habe tatsächlich schon ZAHLREICHE Pläne (B-Pläne, Eingriffsregelungen in diversen Planfeststellungsverfahren, z.B. nach BImSchG oder BBergG usw. oder Straßenbauvorhaben) gesehen, in denen genau die eingangs genannte Begründung auftauchte! Und so manche Behörde ist mangels besseren Wissens derartigen Argumentationen sogar gefolgt! Aber: es gibt manchmal auch gute Planungen. Tatsächlich! |
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#8
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AW: Rote Liste Arten auf intensiver Ackerfläche
Zitat:
Da würde mich ja mal ein ungefähres Verhältnis interessieren. Es reicht doch nicht aus wenn es NUR manchmal gute planungen gibt. |
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