Newsbot
14.08.2006, 20:33
11.08.2006 - Quelle/Text: Landesbund für Vogelschutz e.V.
"Es ist wirklich paradox. Auf der Festveranstaltung anlässlich 100-Jahre staatlichen Naturschutzes lobten die Festredner einschließlich Bundeskanzlerin Angela Merkel die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements im Deutschen Naturschutz überschwänglich. Und nun liefert der Wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums ein Gutachten ab, welches die Umweltverbände im Kern schädigen würde," empört sich der Marketingleiter im LBV, Thomas Kempf.
Einige Beispiele: Gutachten fordert Aufhebung der Übungsleiterpauschale und Streichung der Aufwandsspendenregelung
Bisher können Fahrten zu Pflegemaßnahmen steuerlich als Spende abgesetzt werden. Dies könnte sich ändern. Im Gutachten wird die Aufhebung der Übungsleiterpauschale und die ersatzlose Streichung der Aufwandsspendenregelung gefordert. Im Gegensatz zu anderen Vereinen können sich Umweltverbände in der Regel die Finanzierung nebenberuflicher Tätigkeiten im Rahmen der Übungsleiterpauschale gar nicht leisten. Deshalb fordert der LBV seit langem die steuerliche Berücksichtigung ehrenamtlich geleisteter Tätigkeit.
Fahrtkosten werden bisher als Aufwandsspenden anerkannt
Nun soll aber auch noch das einzige Instrument gestrichen werden, das den Verbänden noch bleibt: die Ausstellung von Spendenbescheinigungen für Aufwandsspenden. "Hiermit können wir beispielsweise eine Spendenbescheinigung für ehrenamtlich angefallene Fahrtkosten ausstellen, wenn unsere Aktiven zu Pflegeeinsätzen oder zur Horstkontrolle fahren. Alle Umweltverbände haben Schwierigkeiten, ehrenamtlichen Nachwuchs für die Naturschutzarbeit zu finden. Die Streichung von Aufwandsspenden würde uns die Arbeit noch erheblich erschweren", so Thomas Kempf.
"Der größte Teil unserer Mitglieder ist gar nicht aktiv, unterstützt die ideellen Ziele des LBV aber mit dem Mitgliedsbeitrag. Der ohnehin schon geringe finanzielle Anreiz, den wir dafür bieten können, ist die steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge." Auch dieser Anreiz soll gestrichen werden.
Gutachten fordert keine Steuerprivilegien mehr für Zweckbetriebe
Bislang fördert die Abgabenordung noch so genannte Zweckbetriebe von Vereinen, also den Verkauf von Waren, die dem satzungsgemäßen Zweck des Vereins entsprechen. Dadurch kann der LBV beispielsweise im Umweltbildungsbereich seine Natürlich Lernen Materialien zu günstigen Preisen verkaufen, da sie dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen und körperschaftssteuerbefreit sind. Auch dieses Privileg soll fallen.
Grundsteuer für Naturschutzflächen
Das gesamteuropäische Ziel, den Rückgang der Artenvielfalt bis 2010 zu stoppen, wird gerade auch mit Unterstützung des Staates aufgekaufter Flächen im besonderen Maße verfolgt. Für diese wichtigen Flächen auch noch Grundsteuer zahlen zu sollen, wie in dem Gutachten gefordert, ist völlig unverständlich und wird aufs schärfste zurückgewiesen.
Landesbund für Vogelschutz fordert Stärkung des Ehrenamtes
Von Politikern häufig geäußerte Empfehlungen, das "Ehrenamt soll gestärkt werden," werden mit diesem Gutachten ad absurdum geführt. Der LBV fordert die Bundesregierung auf, die im Gutachten enthaltenen Vorschläge, die die überwiegend ehrenamtlichen Naturschutzinitiativen nachhaltig schwächen würden, nicht zu Gunsten von minimalen Mehreinnahmen für den Bundeshaushalt umzusetzen.
http://www.umweltschutz-news.de/index.php?menuecms=123&objektid=1324
"Es ist wirklich paradox. Auf der Festveranstaltung anlässlich 100-Jahre staatlichen Naturschutzes lobten die Festredner einschließlich Bundeskanzlerin Angela Merkel die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements im Deutschen Naturschutz überschwänglich. Und nun liefert der Wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums ein Gutachten ab, welches die Umweltverbände im Kern schädigen würde," empört sich der Marketingleiter im LBV, Thomas Kempf.
Einige Beispiele: Gutachten fordert Aufhebung der Übungsleiterpauschale und Streichung der Aufwandsspendenregelung
Bisher können Fahrten zu Pflegemaßnahmen steuerlich als Spende abgesetzt werden. Dies könnte sich ändern. Im Gutachten wird die Aufhebung der Übungsleiterpauschale und die ersatzlose Streichung der Aufwandsspendenregelung gefordert. Im Gegensatz zu anderen Vereinen können sich Umweltverbände in der Regel die Finanzierung nebenberuflicher Tätigkeiten im Rahmen der Übungsleiterpauschale gar nicht leisten. Deshalb fordert der LBV seit langem die steuerliche Berücksichtigung ehrenamtlich geleisteter Tätigkeit.
Fahrtkosten werden bisher als Aufwandsspenden anerkannt
Nun soll aber auch noch das einzige Instrument gestrichen werden, das den Verbänden noch bleibt: die Ausstellung von Spendenbescheinigungen für Aufwandsspenden. "Hiermit können wir beispielsweise eine Spendenbescheinigung für ehrenamtlich angefallene Fahrtkosten ausstellen, wenn unsere Aktiven zu Pflegeeinsätzen oder zur Horstkontrolle fahren. Alle Umweltverbände haben Schwierigkeiten, ehrenamtlichen Nachwuchs für die Naturschutzarbeit zu finden. Die Streichung von Aufwandsspenden würde uns die Arbeit noch erheblich erschweren", so Thomas Kempf.
"Der größte Teil unserer Mitglieder ist gar nicht aktiv, unterstützt die ideellen Ziele des LBV aber mit dem Mitgliedsbeitrag. Der ohnehin schon geringe finanzielle Anreiz, den wir dafür bieten können, ist die steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge." Auch dieser Anreiz soll gestrichen werden.
Gutachten fordert keine Steuerprivilegien mehr für Zweckbetriebe
Bislang fördert die Abgabenordung noch so genannte Zweckbetriebe von Vereinen, also den Verkauf von Waren, die dem satzungsgemäßen Zweck des Vereins entsprechen. Dadurch kann der LBV beispielsweise im Umweltbildungsbereich seine Natürlich Lernen Materialien zu günstigen Preisen verkaufen, da sie dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen und körperschaftssteuerbefreit sind. Auch dieses Privileg soll fallen.
Grundsteuer für Naturschutzflächen
Das gesamteuropäische Ziel, den Rückgang der Artenvielfalt bis 2010 zu stoppen, wird gerade auch mit Unterstützung des Staates aufgekaufter Flächen im besonderen Maße verfolgt. Für diese wichtigen Flächen auch noch Grundsteuer zahlen zu sollen, wie in dem Gutachten gefordert, ist völlig unverständlich und wird aufs schärfste zurückgewiesen.
Landesbund für Vogelschutz fordert Stärkung des Ehrenamtes
Von Politikern häufig geäußerte Empfehlungen, das "Ehrenamt soll gestärkt werden," werden mit diesem Gutachten ad absurdum geführt. Der LBV fordert die Bundesregierung auf, die im Gutachten enthaltenen Vorschläge, die die überwiegend ehrenamtlichen Naturschutzinitiativen nachhaltig schwächen würden, nicht zu Gunsten von minimalen Mehreinnahmen für den Bundeshaushalt umzusetzen.
http://www.umweltschutz-news.de/index.php?menuecms=123&objektid=1324