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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Naturparke ohne Zukunft


Newsbot
26.07.2006, 10:32
Wetzlar; Frankfurt; Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) werfen der Landesregierung die Zerstörung der Naturparkidee vor. Die überraschend vorgenommene Neu-Erklärung der Naturparke ist gänzlich inhaltsleer. Weder wurden Bestimmungen zum Schutz der Landschaft, noch Konzepte für die Regionalentwicklung, den Tourismus oder die Naherholung verankert. „Inhaltsleere Naturparke sind wie Potempkinsche Dörfer“, so der NABU-Landesvorsitzende Gerhard Eppler. Für BUND Vorstandssprecher Herwig Winter muss die Landesregierung ihre Fehlentscheidung schnell korrigieren: „Naturparke ohne Konzept und ohne Schutz der Natur – das kann nicht funktionieren.“ BUND und NABU bemängeln, dass die Landesregierung die Naturschutzverbände weder über ihre Pläne informiert, noch am Verwaltungsverfahren beteiligt hat.



Absurd: Ausgerechnet im Jubiläumsjahr zum 50-jährigen Bestehen der Naturparke in Deutschland und trotz der Schirmherrschaft von Ministerpräsident Roland Koch für das „Jahr der Naturparke 2006“ in Hessen, ändert Hessen quasi unter Ausschluss der Öffentlichkeit seine Naturpark-Politik und erlässt ohne jede öffentliche Diskussion neue Naturparkerklärungen. Diese bereits am 28.06.06 unterschriebenen, aber erst im Staatsanzeiger der letzten Woche veröffentlichten Neu-Erklärungen enthalten lediglich die Außengrenzen der bestehenden Naturparke. Jegliche inhaltliche Konkretisierung fehlt. Schrieb Ministerpräsident Roland Koch in seinem Grußwort zur Schirmherrschaft im „Jahr der Naturparke 2006“ noch „Denn das besondere an einem Naturpark ist ja, dass hier durch Schutz, Pflege und Entwicklung der Natur Vorbildlandschaften entstanden sind, die jedermann zu Gute kommen“, so sind die Neu-Erklärungen gänzlich inhaltsleer. Weder enthalten die Erklärungen Ge- oder Verbote für den Umgang mit Natur und Landschaft, noch findet man Hinweise auf Konzepte oder Ideen, wie Freizeitnutzung, Regionalentwicklung und Landschaftsschutz harmonisiert werden können.

Auf Wunsch des Verbandes der Verband Deutscher Naturparke (VDN) wurde die Rechtsgrundlage im Bundesnaturschutzgesetz neu gefasst, so dass die Naturparke zu Vorbildlandschaften entwickelt werden können. Naturparke sind heute Gebiete, die „sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für Erholung besonders eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt“ wird und die sich zur Förderung der Regionalentwicklung eignen. Außerdem dienen Naturparke „der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt“. Naturparke sollen entsprechend dieser Zwecke individuell „geplant, erschlossen und weiterentwickelt werden“.

Doch statt die Naturparke in Hessen Schritt für Schritt zu Beispiellandschaften der nachhaltigen Entwicklung im ländlichen Raum zu machen, greift die Landsregierung zum Etikettenschwindel. Die Naturparke werden ohne jede inhaltliche Bestimmung neu erklärt, so dass weiter mit dem Etikett geworben werden kann. Gänzlich absurd und inhaltsleer werden die Naturparke sein, wenn die Landesregierung, wie geplant, noch in diesem Herbst in ganz Hessen die Groß-Landschaftsschutzgebiete aufheben wird. Denn bisher wird der eigentliche Schutz der Landschaft durch die Bestimmungen der Landschaftsschutzgebietsverordnungen gewährleistet. Werden die Verordnungen mit der Neufassung des Hessischen Naturschutzgesetzes tatsächlich „gelöscht“, wie es im Verwaltungsdeutsch heißt, dann erlischt auch jeglicher Schutz von Natur und Landschaft. „Die Naturparke existieren dann nur noch auf dem Papier“, kritisiert BUND Vorstandsmitglied Herwig Winter.

Anderswo sind Naturparke wirklich ein Qualitätsmerkmal erläutert der NABU-Vorsitzende Gerhard Eppler und verweist beispielhaft auf den „Drömling“ in Sachsen-Anhalt. Dort sind per Verordnung ganz konkret Naturschutzziele benannt. In Hessen war das Schutzniveau der Naturparke immer schon geringer als in den neuen Bundesländern. Aber im Landschaftsschutzgebiet musste bei Bauvorhaben zumindest die Untere Naturschutzbehörde einwilligen. Damit konnte die wilde Zersiedlung eingedämmt werden. Mit der für den Herbst geplanten Auflösung von 15 Landschaftsschutzgebieten mit über 600.000 ha Fläche werde dem Landschaftsverbrauch der Weg bereitet, so der NABU.





Rückfragen beantworten Ihnen
Thomas Norgall, Naturschutzreferent des BUND Hessen 0170/2277738
Mark Harthun, Stellv. Landesgeschäftsführer des NABU Hessen 06441/ 67904-16





Weiterführende Informationen
Naturparke sind eine Schutzgebietskategorie nach dem Bundesnaturschutzgesetz und verbinden den Schutz und die Nutzung von Natur und Landschaft. Sie streben eine Balance zwischen intakter Natur, wirtschaftlichem Wohlergehen und guter Lebensqualität an. Sie sind damit Vorbildlandschaften für die Entwicklung ländlicher Regionen insgesamt und bieten die Chance, auf nahezu einem Viertel der Fläche Deutschlands nachhaltige Entwicklung voranzutreiben. Naturparke besitzen auch auf der europäischen Ebene eine zukunftsweisende Rolle für den Schutz der Natur, die landschaftsbezogene Erholung und die integrierte nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums.

http://www.naturparke.de/naturparke.php:





Bei der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) im Jahre 2002 wurde der gesetzliche Auftrag der Naturparke entsprechend den Vorschlägen des VDN erweitert. Neben Landschafts- und Naturschutz und Erholungsvorsorge zählen jetzt auch die Förderung eines nachhaltigen Tourismus, eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung und eine nachhaltige Regionalentwicklung zu den erweiterten Aufgaben der Naturparke.

http://www.naturparke.de/naturparke_geschichte.php:



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Mark Harthun
Stellv. Landesgeschäftsführer
NABU Hessen
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