MrEric
02.06.2006, 20:44
Hallo,
weiß nicht ob mein Thread hier an der richtigen Stelle steht.
Es geht um folgendes:
Habe von einem Bekannten eine Verwilderte Weinbergsfläche (ca. 2000qm) offiziell zur freien Verfügung überschrieben bekommen.
Nun möchte ich auf der bereits gemähten und freigeschnitten Fläche mit Freunden ab und an, Wochenendends Grillen.
Ein angrenzender Winzer teilte mir jedoch mit das dies Laut des Naturschutz und Landschaftspflege Getzes in § 34 untersagt sei.
Stimmt das?
Darf ich wirklich nicht auf der Fläche Grillen, ich schade und störe dort doch niemanden da weit und breit kein bewohnten Gebeite sind, und das Grundstück nicht in einem Naturschutzgebiet gelegen ist?!
Schon mal danke im Vorraus
Gruss MrEric
weiß nicht ob mein Thread hier an der richtigen Stelle steht.
Es geht um folgendes:
Habe von einem Bekannten eine Verwilderte Weinbergsfläche (ca. 2000qm) offiziell zur freien Verfügung überschrieben bekommen.
Nun möchte ich auf der bereits gemähten und freigeschnitten Fläche mit Freunden ab und an, Wochenendends Grillen.
Ein angrenzender Winzer teilte mir jedoch mit das dies Laut des Naturschutz und Landschaftspflege Getzes in § 34 untersagt sei.
Stimmt das?
Darf ich wirklich nicht auf der Fläche Grillen, ich schade und störe dort doch niemanden da weit und breit kein bewohnten Gebeite sind, und das Grundstück nicht in einem Naturschutzgebiet gelegen ist?!
Schon mal danke im Vorraus
Gruss MrEric