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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was ist Natura 2000?


Loa Loa
09.01.2006, 05:34
Man hört ja oft den Begriff Natura 2000.
Zuerst mal eine kleine Definition dazu:


Allgemeines

Als Natura 2000 wird ein länderübergreifendes Schutzgebietssystem innerhalb der Europäischen Union bezeichnet, das aus den Sites of Community Importance (SCI) bzw. Special Areas of Conservation (SAC) der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) von 1992 und den Special Protected Areas (SPA) der Vogelschutz-Richtlinie von 1979 gebildet wird.

Ziel der dafür maßgeblichen FFH-Richtlinie ist es, ein System von idealerweise zusammen hängenden (kohärenten) Schutzgebieten zu schaffen, um die Artenvielfalt (Art. 2 Abs. 1 FFH-Richtlinie), nicht die biologische Vielfalt innerhalb der EU dadurch nach einheitlichen Kriterien dauerhaft zu schützen und zu erhalten. Eher symbolisch wurde daher als Bezeichnung der Begriff "Natura 2000" gewählt. In vielen Ländern sind jedoch auch 2005 noch nicht alle geplanten Schutzgebiete tatsächlich rechtlich abgesichert worden.

Die FFH-Richtlinie und daran angeschlossen die Natura 2000-Maßgaben bilden für den Naturschutz jedoch ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zum Lebensraum- und Artenschutz. In Deutschland wurde Natura 2000 mit der Umsetzung in nationales Recht innerhalb des Bundesnaturschutzgesetzes im April 1998 rechtsverbindlich.

Grundsätzlich geschützt werden im Rahmen der Natura 2000-Schutzgebiete in erster Linie bestimmte Lebensraumtypen und Arten, die in den Anhängen der FFH-Richtlinie aufgelistet sind. Bezweckt wird mit einem solchen Schutzstatus neben der Bewahrung auch die Wiederherstellung eines "günstigen Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse".


Dies ist natürlich nur eine kurze allgemeine Definition zum Thema.

Das ganze ist sehr komplex und ist, wie ich finde, ideal geeignet für sehr spannende Diskussionen.

Denn wie sieht es mit der Umsetzung und Ausweisung der entsprechenden Gebiete aus?

Deutschland ist da im europäischen Vergleich zwar eine sozusagen fast führende Kraft. Aber es besteht noch immer Handlungsbedarf!



Bin gespannt auf Antworten

Potto
19.01.2006, 02:19
Hallo Loa Loa,

wie sieht es denn im Augenblick konkret aus mit der Umsetzung?
habe gehört es gibt in dem Bereich Strafmaßnahmen?
Wie genau sieht da die Umsetzung aus?


Potto

Steffi
19.01.2006, 20:46
Hallo Potto!

Das mit den Strafmaßnahmen hast du richtig gehört.
Nachdem die Europäische Kommission das Zwangsgeldverfahren, aufgrund des deutlichen Fortschritts an Nachmeldungen in Deutschland, für die letzten zwei Jahre eingestellt hatte, wurde nun durch die EU im Dezember 2005 das Zwangsgeldverfahren wieder aufgenommen.

Grund dafür ist, dass zwar der geforderte Zeitplan durch die Bundesländer eingehalten wurde, nicht aber die Meldung einzelner, von der EU geforderter Flächen wie z.B. an Ems und Elbe.

Wir dürfen also weiterhin gespannt sein, wann eine vollständige Meldung bei der EU vorliegt.

Weiß denn jemand wann die Europäische Kommission mit der Prüfung der nachgemeldeten Gebiete fertig sein will?

Steffi

stephanvg
09.05.2006, 13:34
Hi

Die Vogelschutzrichtlinie ist älter als die FFH-Richtlinie. Den Begriff Natura 2000 gibt es erst seit der FFH-RL. Obwohl die Vogelschutzrichtlinie älter ist wurden erst im vergangen Jahr die letzten Vogelschutzgebiete auf Druck der europäischen Union dorthin gemeldet. Zwar sind nun alle Gebiete an die EU gemeldet (FFH- und Vogelschutzrichtlinie) mit der unterschutzstellung/Ausweisung dieser Gebiete hapert es jedoch europaweit noch. Dies beschäftigt momentan noch nationale und europäische Gerichte und wird dies wahrscheinlich noch solange tun, bis die Rechtslage eindeutig geklärt ist.
Nach der Meldung eines Vogelschutzgebietes an die EU gilt dieses als Teil des Natura 2000-Netzes. Für die Ausweisung des Gebietes auf nationaler Ebene ist jedoch noch eine Schutzgebietserklärung durch die einzelnen Länder zur Sicherung der unter Schutzgestellten Arten zu erlassen. Schon bestehende Schutzgebietsverordnungen z.B. von naturschutzegbieten müssen an die Vogelschutzrichtlinie angebüpasst werden, um einen angeüpassten Schutz zu sichern.

Stephan

Steffi
04.06.2006, 23:35
Hallo!
In einer Tagung des WWF´s und des DVL`s (Deutscher Verband für Landespflege) wurde kürzlich über die Zukunft von Natura 2000 diskutiert.
Dabei ging es um die Biotopverbundfläche, die derzeit bei 13,5 % in Deutschland liegt, zu erhöhen, indem ländliche Gebiete stärker mit einbezogen werden.
Landschaftspflegeverbände oder biologische Stationen übernehmen dabei die Betreuung vor Ort und vermitteln zwischen Behörden, Landwirten, Waldbesitzern und Naturschützern.
Weiterhin sollen Kommunen, Tourismus und Gewerbe durch regionale Bündnisse, wie LEADER-Aktionsgruppen, mit in die Umsetzung einbezogen werden.
Somit soll eine Erhöhung der Natura 2000-Fläche erreicht werden und Probleme zwischen Naturschutz und Land- sowie Forstwirtschaft vermieden werden. Realisieren diese die geforderten Maßnahmen für Natura 2000, wie z.B. Vertragsnaturschutz nicht, muss der Verbund über eine Ordnungspolitik umgesetzt werden.
Dies dürfte aber die Zusammenarbeit zwischen Naturschutz und Land- bzw. Forstwirtschaft nicht verbessern und wäre nicht sehr erstrebenswert.

Steffi